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Ausführliche Beschreibung der bebauenden Gebieten
Bauzonen der Wohnbereichen.
1.,
Laut der eigenartigen Baubenutzung kann der Wohnbereich sein:
a, dörflich (FL)
b, Gartenstadt (KEL)
2., Die Gliederung des Wohnbereichs auf verschiedenen
Bauzonen beinhält der Regelungsplan.
3., Die Bevölkerungszahl des Wohnbereichs ist
gering, zu den eingebauten Grundstücksteilen angeschlossenen Territorien,
oder selbständig verfügt über landwirtschaftlich nutzbar gemachten
Gartenbereich auch, auf die ausser den Wohngebäuden wald- und
landwirtschaftliche Gebäude aufbauen können werden. Auf dem Bereich
kann man laut den 14 und den 32. Paragraphen von OTÉK bauen.
4., (...)
5., Auf dem Wohnbereich der Gartenstadt ist die
Gestaltung der Grundstücke, bzw. die Bebauung der einzelnen Bauzonen
laut der folgenden Bezeichnungen determiniert.
| Zeichen
der Bauzone |
KEL-
O/30/0,6
4,5/550-15/50 |
Art
des Einbaus
Bebauung (%)
Nivelfläche-Konzentration
Gabäudehöhe (m)
Grundstückfläche (m2)
Grundstückweite (m)
Grüne Fläche (%) |
an
der Seitengrenze
max.:30
max.:0,6
max.:4,5
min.:550
min.:15
min.:50 |
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Die
Zone betreffende Vorschrift auf dem Regelungsblatt ist für
freistehende Einbauweise veränderbar, wenn es die Grundstückgestaltung
und Bebauung beziehende sonstige Rechtsordnung nicht verletzt.
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6.,
Von den Nebengebäuden innen des Wohnbereichs ist der Bau von Fahrzeugabstellraum,
Haushaltsabstellraum, Eizelhandelsgeschäft, Werkstatt, Atelier,
Keller, Presshaus, Lager für Viehhaltung, Getreidesammler, Schuppen
genehmigt.
Die Grundfläche des Gebäudes für Viehhaltung kann nur max. 10%
der Grundstückfläche innen des vorgeschriebenen Masse der Bebauung.
Gebäude für Viehhaltung kann nur für kleinere Nutztiere erbaut
werden, für den Selbstbedarf entsprechend grosse Tiere.
7., Ferner erlaubt ist der Bau von den Nebengebäuden:
Gartengebäude, Pflanzenhaus, Aufbau unter der Erdgleiche, Abfall-lager,
Schaukasten, Steckkontakt der öffentlichen Werke, Platz für feuern,
Eisgrube.
8., Aus dem neu gestalteten Wohnbereich ist die
erlaubte grösste Erbauhöhe 4,5M, im Falle von Gruppen bebauten
Wohnbereich als Gartenstadt 6,5M, bzw massgebend ist die schon
ausgebildete Höhe. Dachgeschoss kann bebaut werden. Das Dach der
Gebäude können mit farbigen Schuppenziegel mit mindestens 30,
aber max. 45 Grad Neigungswinkel bedeckt werden. Grat der Gebäude
können auf die Strasse parallell oder senkrecht stehen, mit parallellen
Grat soll eine Giebelmauer seite des Nachbars erhöht werden, Brandmauer
ist aber nicht erlaubt.
9., Die Voraussetzung der Ausgebung der Baugenehmigung
ist der Anfang des Vorganges von Ausbau der öffentlichen Werke,
und die Ausgabe des Verwendungserlaubnisses hängt von dem Masse
des Ausbaus der öffentlichen Werke: Trinkwasser, Elektrizität,
Schmutzkanal.
10., Zum Bau der Häuser auf den Grundstücken
der Bauzone soll man sich die bezeichneten Grenzenlinien (Bauplatze)
beachten, in dessen Mangel soll die auf 35. Paragrafen der OTÉK
betreffende Vorschrift verwendet werden, bzw. soll man sich der
ausgebildeten Bebauung umstellen.
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