Ausführliche
Beschreibung der bebauenden Gebieten
Bauzonen der Wohnbereichen.
1.,
Laut der eigenartigen Baubenutzung kann der Wohnbereich
sein:
a, dörflich (FL)
b, Gartenstadt (KEL)
2., Die Gliederung des Wohnbereichs
auf verschiedenen Bauzonen beinhält der Regelungsplan.
3., Die Bevölkerungszahl des Wohnbereichs
ist gering, zu den eingebauten Grundstücksteilen angeschlossenen
Territorien, oder selbständig verfügt über landwirtschaftlich
nutzbar gemachten Gartenbereich auch, auf die ausser
den Wohngebäuden wald- und landwirtschaftliche Gebäude
aufbauen können werden. Auf dem Bereich kann man laut
den 14 und den 32. Paragraphen von OTÉK bauen.
4., (...)
5., Auf dem Wohnbereich der Gartenstadt
ist die Gestaltung der Grundstücke, bzw. die Bebauung
der einzelnen Bauzonen laut der folgenden Bezeichnungen
determiniert.
| Zeichen
der Bauzone |
KEL-
O/30/0,6
4,5/550-15/50 |
Art
des Einbaus
Bebauung (%)
Nivelflache-Konzentration
Gabaudehöhe (m)
Grundstückflache (m2)
Grundstückweite (m)
Grüne Flache (%) |
an
der Seitengrenze
max.:30
max.:0,6
max.:4,5
min.:550
min.:15
min.:50 |
Die
Zone betreffende Vorschrift auf dem Regelungsblatt
ist für freistehende Einbauweise veränderbar, wenn
es die Grundstückgestaltung und Bebauung beziehende
sonstige Rechtsordnung nicht verletzt.
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6.,
Von den Nebengebäuden innen des Wohnbereichs ist der Bau
von Fahrzeugabstellraum, Haushaltsabstellraum, Eizelhandelsgeschäft,
Werkstatt, Atelier, Keller, Presshaus, Lager für Viehhaltung,
Getreidesammler, Schuppen genehmigt.
Die Grundfläche des Gebäudes für Viehhaltung kann nur
max. 10% der Grundstückfläche innen des vorgeschriebenen
Masse der Bebauung.
Gebäude für Viehhaltung kann nur für kleinere Nutztiere
erbaut werden, für den Selbstbedarf entsprechend grosse
Tiere.
7., Ferner erlaubt ist der Bau von den
Nebengebäuden: Gartengebäude, Pflanzenhaus, Aufbau unter
der Erdgleiche, Abfall-lager, Schaukasten, Steckkontakt
der öffentlichen Werke, Platz für feuern, Eisgrube.
8., Aus dem neu gestalteten Wohnbereich
ist die erlaubte grösste Erbauhöhe 4,5M, im Falle von
Gruppen bebauten Wohnbereich als Gartenstadt 6,5M, bzw
massgebend ist die schon ausgebildete Höhe. Dachgeschoss
kann bebaut werden. Das Dach der Gebäude können mit farbigen
Schuppenziegel mit mindestens 30, aber max. 45 Grad Neigungswinkel
bedeckt werden. Grat der Gebäude können auf die Strasse
parallell oder senkrecht stehen, mit parallellen Grat
soll eine Giebelmauer seite des Nachbars erhöht werden,
Brandmauer ist aber nicht erlaubt.
9., Die Voraussetzung der Ausgebung der
Baugenehmigung ist der Anfang des Vorganges von Ausbau
der öffentlichen Werke, und die Ausgabe des Verwendungserlaubnisses
hängt von dem Masse des Ausbaus der öffentlichen Werke:
Trinkwasser, Elektrizität, Schmutzkanal.
10., Zum Bau der Häuser auf den Grundstücken
der Bauzone soll man sich die bezeichneten Grenzenlinien
(Bauplatze) beachten, in dessen Mangel soll die auf 35.
Paragrafen der OTÉK betreffende Vorschrift verwendet werden,
bzw. soll man sich der ausgebildeten Bebauung umstellen.
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