Fertõszentmiklós Bauordnung
(Auszug)

 
Ausführliche Beschreibung der bebauenden Gebieten
Bauzonen der Wohnbereichen.

1., Laut der eigenartigen Baubenutzung kann der Wohnbereich sein:
     a, dörflich (FL)
     b, Gartenstadt (KEL)

2., Die Gliederung des Wohnbereichs auf verschiedenen Bauzonen beinhält der Regelungsplan.

3., Die Bevölkerungszahl des Wohnbereichs ist gering, zu den eingebauten Grundstücksteilen angeschlossenen Territorien, oder selbständig verfügt über landwirtschaftlich nutzbar gemachten Gartenbereich auch, auf die ausser den Wohngebäuden wald- und landwirtschaftliche Gebäude aufbauen können werden. Auf dem Bereich kann man laut den 14 und den 32. Paragraphen von OTÉK bauen.

4., (...)

5., Auf dem Wohnbereich der Gartenstadt ist die Gestaltung der Grundstücke, bzw. die Bebauung der einzelnen Bauzonen laut der folgenden Bezeichnungen determiniert.

Zeichen der Bauzone KEL- O/30/0,6
4,5/550-15/50
Art des Einbaus
Bebauung (%)
Nivelflache-Konzentration
Gabaudehöhe (m)
Grundstückflache (m2)
Grundstückweite (m)
Grüne Flache (%)
an der Seitengrenze
max.:30
max.:0,6
max.:4,5
min.:550
min.:15
min.:50

Die Zone betreffende Vorschrift auf dem Regelungsblatt ist für freistehende Einbauweise veränderbar, wenn es die Grundstückgestaltung und Bebauung beziehende sonstige Rechtsordnung nicht verletzt.

6., Von den Nebengebäuden innen des Wohnbereichs ist der Bau von Fahrzeugabstellraum, Haushaltsabstellraum, Eizelhandelsgeschäft, Werkstatt, Atelier, Keller, Presshaus, Lager für Viehhaltung, Getreidesammler, Schuppen genehmigt.
Die Grundfläche des Gebäudes für Viehhaltung kann nur max. 10% der Grundstückfläche innen des vorgeschriebenen Masse der Bebauung.
Gebäude für Viehhaltung kann nur für kleinere Nutztiere erbaut werden, für den Selbstbedarf entsprechend grosse Tiere.

7., Ferner erlaubt ist der Bau von den Nebengebäuden: Gartengebäude, Pflanzenhaus, Aufbau unter der Erdgleiche, Abfall-lager, Schaukasten, Steckkontakt der öffentlichen Werke, Platz für feuern, Eisgrube.

8., Aus dem neu gestalteten Wohnbereich ist die erlaubte grösste Erbauhöhe 4,5M, im Falle von Gruppen bebauten Wohnbereich als Gartenstadt 6,5M, bzw massgebend ist die schon ausgebildete Höhe. Dachgeschoss kann bebaut werden. Das Dach der Gebäude können mit farbigen Schuppenziegel mit mindestens 30, aber max. 45 Grad Neigungswinkel bedeckt werden. Grat der Gebäude können auf die Strasse parallell oder senkrecht stehen, mit parallellen Grat soll eine Giebelmauer seite des Nachbars erhöht werden, Brandmauer ist aber nicht erlaubt.

9., Die Voraussetzung der Ausgebung der Baugenehmigung ist der Anfang des Vorganges von Ausbau der öffentlichen Werke, und die Ausgabe des Verwendungserlaubnisses hängt von dem Masse des Ausbaus der öffentlichen Werke: Trinkwasser, Elektrizität, Schmutzkanal.

10., Zum Bau der Häuser auf den Grundstücken der Bauzone soll man sich die bezeichneten Grenzenlinien (Bauplatze) beachten, in dessen Mangel soll die auf 35. Paragrafen der OTÉK betreffende Vorschrift verwendet werden, bzw. soll man sich der ausgebildeten Bebauung umstellen.